Politisches Engagement im Rahmen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung darf niemals zum Anlass staatlicher Verfolgung werden. Dafür stehen der Rechtsstaat und seine Institutionen und dafür stehen auch wir als SPD Hamburg.
Uns ist wichtig: Mit der Änderung in der Bewilligungspraxis wurden weder die rechtlichen Rahmenbedingungen noch die Kriterien, die Hamburg für die Bewilligung der Schulbegleitung zugrunde legt, verändert.