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Dirk Heidenblut
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Frage von Marvin H. •

Welche Fakten haben Sie zu ihrer Haltung gegen die Impfpflicht (2021) hin zur Impfpflicht (2022) bewogen?

Ihrer Webseite https://www.spdfraktion.de/themen/reden/vorteile-digitalen-impfpasses entnehme ich, dass Sie 2021 noch gegen eine Impfpflicht waren.
Zitat: "Also: Ein Impfpass bedeutet grundsätzlich keine Impfpflicht. Eine Impfpflicht gibt es bei uns nicht, und wir werden darauf achten, dass es eine solche Impfpflicht auch in Zukunft nicht geben wird - mit oder ohne Impfpass."
2022 haben Sie für die Impfpflicht (einrichtungsbezogen) gestimmt. Welche Argumente haben Sie dermaßen umgestimmt?

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Antwort von
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Zunächst Ist eine einrichtungsbezogene Impfpflicht keine allgemeine Impfpflicht. Solche Impfpflicht gibt es auch in anderen Zusammenhängen, da hier der Schutz der zu betreuenden Personen im Vordergrund steht. Und das halte ich auch für richtig, dagegen habe ich mich nie ausgesprochen. Es ist auch deshalb keine grundsätzliche Impfpflicht, da man zwar für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit geimpft sein muss, aber nicht generell verpflichtet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Heidenblut

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