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Dirk Heidenblut
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Frage von Marlies B. •

Finden Sie es vertretbar, wenn jetzt auch Bürger mit natürlicher Immunität und Impfgeschädigte zu einer Covid-Impfung verpflichtet werden, obwohl sie keinen befriedigenden Fremdschutz bietet?

Aktuell erkranken laut RKI selbst dreifach Geimpfte in der Altersgruppe 18 bis 59 genauso häufig an Covid 19 wie nicht Geimpfte.
Siehe RKI-Wochenbericht vom 31.03.2022, S. 27, Abb. 21:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-03-31.pdf?__blob=publicationFile

Eine Grundimmunisierung durch überstandene Krankheit wird auch mit Nachweis (z. B. T-Zellen-Test) regelmäßig nicht anerkannt. Medizinisch ist das nicht nachvollziehbar.
Zur Bedeutung natürlicher Immunität siehe das Schreiben von 81 Wissenschaftlern zur Covid-19-Impfpflicht vom 09.03.22, S. 12 f.:

https://7argumente.de/

Zu schweren Nebenwirkungen mit und ohne Todesfolge siehe a.a.O., S. 29 ff..
Wie kann man Impfgeschädigten bzw. ihren Angehörigen eine strafbewehrte Impfpflicht zumuten? Das kann ich nicht begreifen; Und viele andere Mitbürger können es auch nicht;

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

die Impfpflicht für alle Bürger ist letztlich vom Bundestag nicht verabschiedet worden. Dennoch möchte ich deutlich machen, die Impfung schützt sehr gut vor schwerem oder gar tödlichem Verlauf der Erkrankung. Sie ist und bleibt der beste Schutz für jede/n selbst und zugleich, da von Geimpften allermeistens eine geringere Ansteckungswahrscheinlichkeit ausgeht, auch der beste Schutz für eine Eingrenzung der Pandemie und für besonders gefährdete Gruppen.

Insoweit bedauere ich die Entscheidung des Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen,

Dirk Heidenblut

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