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Dirk Heidenblut
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Frage von Marco H. •

Frage an Dirk Heidenblut von Marco H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Heidenblut,

ich habe kürzlich von der Erweiterung des SGB gelesen. Diese soll zum 01.01.2024 in Kraft treten. Im Grunde wird ein neues Sozialgesetzbuch geschaffen, das sog. SGB XIV. Siehe: BGBl. I S. 2652 (Nr. 50).

Ich war etwas verwundert, als ich die neuen Regelungen über das "Soziale Entschädigungsrecht" las.

In einer Pressemitteilung des BMAS vom 14.01.20 findet sich folgender Passus:

"Insgesamt wird im SGB XIV ab dem 1. Januar 2024 die Lebenssituation von
*Gewaltopfern einschließlich Terroropfern,
*derzeitigen und künftigen Opfern von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege,
*Geschädigten durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und
*durch Schutzimpfungen Geschädigten sowie ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen deutlich verbessert."

Meine Fragen an Sie:

1. Welche "künftigen Opfer beider Weltkriege" sind hier gemeint? Ich war der Meinung, dass diese großen Kriege spätestens am 02.09.1945 mit der Kapitulation Japans endeten! Ist dem nicht so? Wie interpretieren Sie diese Aussage? Wer kann denn künftig (ab 2024) noch Opfer des 1. oder 2. Weltkrieges werden?
2. Sowohl politisch, als auch medial, wurde in der Vergangheit und wird bis in die Gegenwart hinein, immer wieder der Eindruck erweckt (Schutz)Impfungen seien ungefährlich und hätten nur ganz wenige, zu vertretende Nebenwirkungen. Sog. Impfgegener werden regelmäßig beschimpft, belächelt und als unsolidarisch denunziert (siehe Bundestagsprotokoll z.B. zum Masernschutzgesetz). Wenn Schutzimpfungen harmlos und ungefährlich sind, weshalb werden dann a) Entschädigungszahlungen notwendig und gesetzlich manifestiert?
Und b) wieso übernimmt der Staat hier eigentlich die Entschädigungszahlungen und nicht der jeweilige Hersteller, der möglicherweise (wissentlich) ein fehlerhaftes Produkt in Umlauf bringt? Weshalb werden derartige Risiken an den Steuer- und Beitragszahler ausgelagert?

Vielen Dank.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Heit,

was genau das BMAS mit Pressemeldungen aussagen will müssten Sie bitte dort erfragen. Ich könnte hier zwar spekulieren, aber ich kann nicht für das BMAS sprechen. Zu den Schutzimpfungen, es ist völlig richtig, die Impfungen sind geprüft, zugelassen und haben im Regelfall wenige Nebenwirkungen. Dennoch, wie bei jedem Medikament, auch bei Impfungen gibt es möglicherweise Nebenwirkungen. Das ist natürlich sehr vom einzelnen Impfstoff abhängig. Dadurch kann es auch vereinzelt zu Impfschäden kommen. Resultieren die etwa aus fehlerhaftem oder verunreinigtem Wirkstoff haftet selbstverständlich der Hersteller. Hier geht es um eine mögliche Staatshaftung, die entweder aus Fehlern im Zulassungsverfahren resultiert, oder aufgrund des Untergangs des Herstellers etwa nachrangig vom Staat zu übernehmen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Heidenblut

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