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Dirk Heidenblut
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Frage von Andreas K. •

Frage an Dirk Heidenblut von Andreas K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Heidenblut,

Zirka 6,5 Millionen Direktversicherte oder Betriebsrentner in der BRD fühlen sich „erst angelockt und dann abgezockt“ wenn der bereits vor 2004 geschlossene Vertrag zur vermeintlich privaten Altersvorsorge ausgezahlt wird. Denn dann müssen ca. 20% der selbst angesparten Auszahlungssumme an die GKV abgeführt werden.

Auch ich gehöre zu den Betroffenen und habe an Sie als gewählten Vertreter im Deutschen Bundestag folgende Fragen:
1. Wie wollen Sie bzw. Ihre Partei diese Ungerechtigkeit in der Eigenverantwortlichen Altersvorsorge, in Form der doppelten Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung beseitigen?

2. Wie erklären Sie bzw. ihre Partei den Betroffenen und gleichzeitigen Wählern den rückwirkenden Eingriff in bestehende Verträge?
Der uralte Grundsatz (pactasuntservanda) also das Prinzip der Vertragstreue im Recht ist mittels „formaljuristischem Trick“ einfach ausgehebelt worden.
Derzeit verfügen die GKV über ein finanzielles Polster von über 30 Mrd. €.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausgleichszahlung durch den Bund an die GKV für die ALG II-Empfänger findet bisher nicht statt, so dass den Beitragszahlern anstelle des Staates alle Gesundheitskosten von Sozialhilfe-Empfängern aufgebürdet werden.
3. Wann wird die „Abzocke“ der Direktversicherten und Betriebsrentner endlich gestoppt und ein Lastenausgleich der betroffenen Bürger, einschließlich derer die bereits zahlen oder schon gezahlt haben, vorgenommen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

nach langen Verhandlungen mit dem Koaltionspartner ist es uns gelungen
zum 01.01.2020 gesetzlich festzulegen, dass mit Einführung eines
Grundfreibetrages für rund 60% aller Betriebsrentner/innen die
Doppelverbeitragung beseitigt wurde. Für die übrigen 40% gibt es
zumindest deutliche Besserstellungen, auf jeden Fall eine Ersparnis von
rund 300,- € im Jahr.

Auch wenn wir noch nicht die nötige Erhöhung der Einzahlung des Bundes
für die Sozialversicherungskosten der Empfänger von sogenannten
Transferleistungen durchgesetzt haben, natürlich erfolgen dafür
grundsätzlich Steuerzahlungen, so dass keineswegs den Beitragszahlern
alle entsprechenden Gesundheitskosten aufgelastet werden. Richtig ist
aber, die Zahlungen decken nicht den vollen Kostenanteil, daher haben
wir hier im Koalitionsvertrag auch Änderungen vereinbart.

Sie sehen also, die Betriebsrentner/innen (damit auch die
Direktversicherten) stehen sich zum 01.01.2020 besser, für viele
Betreibsrenten wird jetzt nur noch der Beitrag erhoben, der auch für die
gesetzliche Rente zu zahlen ist. Und, wir arbeiten an einem Ausgleich im
Bereich der Sozialleistungen für Menschen mit Transferleistungen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dirk Heidenblut

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