(...) Außerdem gibt es Alternativen, ein bestehendes Nutzungsverhältnis auch ohne Kündigung zu beenden. In der Regel geschieht dies im Rahmen einer einvernehmlichen Einigung, also über einen sogenannten Aufhebungsvertrag. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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