(...) Einmal abgesehen davon, dass dies m.E. nicht ohne Gesetzesänderung des Parteiengesetzes geregelt werden könnte, verfügen die Unternehmen und Banken, die sich unter den „Rettungsschirm“ stellen, in der Regel über – wenn auch zu wenig – Eigenkapital, womit es kaum möglich wäre, nachzuweisen, dass Parteienspenden etwa nicht aus diesem Eigenkapital, sondern aus den Mitteln der Bundesregierung stammen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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