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Dietmar Bartsch
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Frage von Alexander H. •

Überprüfung eines Parteien Verbots der AfD

Sehr geehrter Herr Bartsch,
bitte veranlassen Sie eine Überprüfung eines Parteien Verbots der AfD beim Bundesverfassungsgericht:
Die Anzeichen sind erdrückend: Die AfD zeigt starke Tendenzen, unsere Demokratie zu untergraben und gegen unsere Verfassung zu handeln. Verschiedene Medien und unabhängige Faktenchecker haben wiederholt auf potenziell verfassungsfeindliche Aussagen und Verhaltensweisen innerhalb der Partei hingewiesen. Und dafür liefert nicht zuletzt der Verfassungsschutz auch etliche Hinweise, sondern auch ein aktuelles Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

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Sehr geehrter Herr H.,

ein Verbotsantrag gegen die AfD müsste hinsichtlich seiner juristischen und politischen Folgen wohl durchdacht sein. Die AfD müsste die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot erfüllen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in den Verfahren zum Verbot der NPD die Hürden für ein Parteiverbot eher erhöht. Zwar zielt sie nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und ist insoweit verfassungsfeindlich. Es fehlt aber an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt. Bezüglich der beiden historischen Parteienverbote ist zu berücksichtigen, dass zumindest das KPD-Verbot stark durch die Stimmung in der BRD während des Kalten Krieges geprägt war und insofern kein guter rechtstaatlicher Maßstab für aktuelle Verbotsdebatten sein kann.

Neben den hohen rechtlichen Hürden, birgt Ihr Begehren hohe politische Gefahren. Ein (gescheitertes) Verbotsverfahren würde die AfD mutmaßlich eher stärken.

Ich habe Verständnis für Ihren Vorschlag, meine aber, die Auseinandersetzung mit der AfD muss zuallererst politisch geführt werden.

Freundliche Grüße,

Dr. Dietmar Bartsch

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