Sehr geehrter Herr MdB Dr. Bartsch, sind Sie persönlich - und Ihre "Die Linke" - dafür, das Embryonenschutzgesetz (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. dem Adoptionsvermittlungsgesetz) erheblich einzuschränken ?
Embryonenschutzgesetz (ESchG): Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG ist es Ärzten untersagt, eine künstliche Befruchtung bei einer Frau vorzunehmen, die bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen. Auch die Eizellspende ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ESchG in Deutschland verboten.
Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG): Nach § 13c AdVermiG ist die Vermittlung von Ersatzmüttern (Leihmüttern) untersagt. Wer gewerbsmäßig vermittelt, handelt strafbar.
Sehr geehrter Herr Dr. Bartsch,
wären Sie dafür, dass Personen, die sich im Ausland via Leihmutter ein Baby für GELD KAUFEN und dieses KAUF-Kind bei uns einbürgern wollen, nach DEUTSCHEM RECHT bestraft werden ?
"Deutsche Gesetze ... Anerkennung solcher Arrangements ... immer am Kindeswohl orientiert."
Ist DAS für Sie OK ?
MfG
Michael P.

