Wie gehen sie als Obmann der Linken im Haushaltsausschuss und Haushaltspolitischer Sprecher der Linken mit der Zweckentfremdung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) um?
Sehr geehrter Hert Bartsch,
Studien der Wirtschaftsforschungsinstitute ifo in München und IW in Köln zeigen, dass 2025 95 (ifo) bzw. 86 (IW) % des SVIK zweckentfremdet wurden und nicht für Infrastruktur oder Klimaneutralität eingesetzt wurde.
Stattdessen wurde das SVIK vom Bundesministerium der Finanzen, unter Bundesminister Lars Klingbeil, Haushaltsstaatssekretär Dr. Steffen Mayer und der Leiterin der Haushaltsabteilung Ministerialdirektorin Westermann hauptsächlich dazu verwendet mehrere große und kleine Haushaltslücken zu stopfen.
Wie stehen sie dazu und welche Maßnahmen würden sie und/oder die Fraktion Die Linke treffen, um diese Handlungen zu stoppen, zu verhindern oder zu untersuchen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Lennart K.
Sehr geehrter Herr K.,
die Wirtschaftsweisen hatten bereits im vergangenen November attestiert, dass sich nur jeder zweite Euro des Sondervermögens als zusätzlich qualifizieren ließe. Der Präsident des Bundesrechnungshofs hat dies im Februar ebenfalls geäußert. Insofern waren die Veröffentlichungen des IW und des Ifo-Instituts keine große Überraschung, auch wenn die Zweckentfremdungsquote dort deutlich höher ausfiel. Dazu möchte ich zumindest anmerken: Arbeitgebernahe Institute verfolgen mit ihren Studien selbstverständlich Interessen. Dafür ist es gewiss nicht hinderlich, mit medienwirksamen Zahlen arbeiten zu können.
Unabhängig davon ist die Haushaltsführung der aktuellen Bundesregierung höchst fragwürdig: Rekordschulden trotz gegenteiliger Versprechungen, gewaltige Haushaltslöcher, obwohl gleichzeitig neue Schulden aufgenommen werden. Dass die Grünen mit dem alten Bundestag den rechtlichen Rahmen dafür geschaffen haben, war aus meiner Sicht etwas politisch naiv – allein schon deshalb, weil Parameter wie „zusätzlich“ und „zweckentfremdet“ haushälterisch bzw. rechtlich nicht identisch sind mit dem Alltagsverständnis und den Erwartungen an einen „sauberen“ Umgang mit dem Sondervermögen.
Anders formuliert: Ein fragwürdiger Haushaltsvollzug macht das zugrunde liegende Haushaltsgesetz nicht automatisch verfassungswidrig. Ein Haushalt jedoch, der auf Verschiebebahnhöfe setzt, Klarheit und Wahrheit hintanstellt, verspielt notwendiges Vertrauen. Insofern erweist die Bundesregierung sich selbst und dem Land mit ihrer Haushaltspolitik einen Bärendienst.
Statt mit (mehreren) Sondervermögen zu agieren, sollte die Bundesregierung die angekündigte Reform der Schuldenbremse auf den Weg bringen. Es kann schließlich nicht sein, dass Investitionen nur mit Tricksereien möglich sind. Ferner ist eine umfassende Steuerreform seit mindestens einer Dekade überfällig. Sie ist Voraussetzung für eine gerechte Lastenteilung und solide Haushalte.
Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch

