Dr. Koch vor einer bemoosten Esche am Rheinufer.
Dieter Koch
ÖDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Dieter Koch zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Arnulf W. •

Frage an Dieter Koch von Arnulf W. bezüglich Staat und Verwaltung

Der Landtag hat im Mai letzten Jahres die Gemeindeordnung novelliert. Es wurde ein § 37a eingefügt („Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum“), der Sitzungen des Gemeinderates in Videokonferenz erlauben sollte.
Eine Reihe von Gemeinden führt solche Sitzungen inzwischen durch. Viele - auch die Stadt Heidelberg – tun dies nicht, mit dem Argument, die in solchen Sitzungen gefasste Beschlüsse seien nicht rechtssicher. Auch der baden-württembergische Gemeindetag teilt diese Position.

Was wollen Sie/ Ihre Partei unternehmen, um hier eine Klärung im Sinne einer pandemiekonformen und rechtssicheren Lösung herbeizuführen?

Dr. Koch vor einer bemoosten Esche am Rheinufer.
Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Weiler-Lorentz, 

Sie erwischen mich da auf dem falschen Fuße. Ich muss zugeben, dass ich mich noch nie um diese Frage gekümmert habe. Verwaltungsrecht ist so gar nicht mein Thema. Wenn ich das richtig sehe, hat der Landtag den schwarzen Peter an die jeweiligen Körperschaften weitergegeben, in dem bestimmt wurde, dass die Satzungen angepasst werden müssen (und wenn ich das richtig sehen bis 31.12.2020 übergangsweise auch ohne Satzungsänderung virtuelle Sitzungen gültig sind). Einige Gemeinden haben wohl schon ihre Satzungen geändert, einige verlassen sich auf die provisorische Gültigkeit und andere haben nicht gehandelt und Bedenken.  Bei Gemeinderatssitzungen ist nur die Prokuration vorgesehen, also dass ein Mitglied eine schriftliche Vollmacht eines Anderen hat. Die "Briefwahl" ist nicht zugelassen. Das zeigt schon den Willen des Gesetzgebers eine Art "Anwesenheitspflicht" durchzusetzen. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist von seien des Landtags einen Termin festzuschreiben, bis zu dem die Satzungen aller betroffenen Körperschaften geändert sein müssen. Wenn dann aber ein Stadtrat dagegen, klagt ist das ganze juristisch blockiert bis zum Sankt Nimmerleinstag. Ehrlich gesagt, ich weiß nicht, wie man das lösen kann. An den gesunden Menschenverstand appellieren reicht wohl nicht.

mit freundlichen Grüssen

Dieter Koch