Wie kann an Kosten für Psychotherapie gespart werden, wenn der Bedarf dafür konstant steigt für die Fachbehandler mit der geringsten Bezahlung?
Sehr geehrte Frau Herbstreuth,
meine Frau und ich sind selbständige Psychotherapeuten mit Kassensitz, wir wohnen mit 4 Kindern im Saaleholzlandkreis. Die Frage ist selbsterklärend:
mit welcher Logik kann an den Kosten für Psychotherapie gespart werden, wenn der Bedarf dafür konstant steigt, sowohl für neue als auch bisherige Patienten.
Meine Frau hatte Krebs und wir arbeiten beide am Limit, fachlich ist Psychohygiene nun ja nicht mehr ggb Patienten glaubwürdig praktizierbar...
Und dabei sind wir die ärztlichen Fachbehandler im deutschen Gesundheitswesen, die mit Abstand die geringste Bezahlung erhalten bisher...
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihr Engagement und Ihre Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
D. S. K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage sowie die eindrückliche Schilderung Ihrer Situation als selbständige Psychotherapeuten im Saale-Holzland-Kreis. Ihre Ausführungen zur persönlichen Situation, zur aktuellen Versorgungslage und der Bezahlung im Vergleich zu anderen nehme ich sehr ernst.
Die von Ihnen angesprochene Entscheidung des Bewertungsausschusses zur Anpassung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 ist in der Tat für viele in der Praxis tätige Therapeutinnen und Therapeuten mit erheblichen Sorgen verbunden. Ich kann gut nachvollziehen, dass insbesondere vor dem Hintergrund steigender Kosten und wachsender Nachfrage diese Entwicklung kritisch bewertet wird.
Die Vergütung in der psychotherapeutischen Versorgung wird jährlich auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes überprüft und ggf. angepasst. Wir haben uns in der Vergangenheit immer dafür eingesetzt, dass dabei empirische Daten des Statistischen Bundesamtes zu Grunde gelegt werden. Auf dieser Grundlage wurden in den letzten Jahren die Vergütungshöhen immer wieder an die gestiegenen Kosten angepasst. Grundlage für die aktuelle Überprüfung der psychotherapeutischen Vergütung ist weiter diese Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamts zur Kostenstruktur im medizinischen Bereich für das Jahr 2023, die am 24. Juli 2025 veröffentlicht wurde. Auf dieser Basis hat das Institut des Bewertungsausschusses eine detaillierte Sonderauswertung beim Statistischen Bundesamt in Auftrag gegeben, um die notwendigen Angaben u. a. zu Honorarumsätzen und Betriebsausgaben psychotherapeutischer Praxen zu erhalten. Diese Daten lagen am 22. Dezember 2025 vollständig vor. Anhand dieser Daten prüfte der Bewertungsausschuss die Angemessenheit der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.
In seiner Sitzung am 11. März 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Die Entscheidung wurde gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffen. Gleichzeitig werden die sogenannten Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent angehoben. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich damit für psychotherapeutische Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, eine deutlich geringere Absenkung der Honorare.
Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zudem besteht die Möglichkeit, entsprechende Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bereits eine Klage gegen den Beschluss angekündigt.
Ungeachtet dessen bleibt es ein zentrales Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Dazu haben wir im Koalitionsvertrag verschiedene Maßnahmen vereinbart, die wir in den kommenden Monaten angehen wollen.
Ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihre wichtige Arbeit in der Versorgung und für Ihre engagierte Rückmeldung aus der Praxis. Ihr Input ist ein wichtiger Beitrag, um Entwicklungen im Gesundheitswesen realistisch einschätzen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Diana Herbstreuth

