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Detlev Spangenberg
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Frage von Ehrhardt G. •

Frage an Detlev Spangenberg von Ehrhardt G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Spangenberg,

ich wende mich an Sie, um eine wichtige Frage zum Thema Zwangsimpfung zu klären:
Wenn eine Zwangsimpfung nicht mit dem Glauben (seiner Religionszugehörigkeit) vereinbar ist, kann man von der Impflicht für sein Kind (MMR Impfung) befreit werden?
Es bleibt natürlich jedem selbst überlassen, was sie/er in der Eigenverantwortung mit sich tut. Doch Im §4 GG steht:

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir meine Frage beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ehrhardt Gens

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Gens,

vielen Dank für Ihr Anschreiben.

Die AfD-Fraktion spricht sich grundsätzlich gegen einen staatlich reglementierten Impfzwang aus.

Das Masernschutzgesetzes, welches am 1. März 2020 unter dem Widerspruch der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag in Kraft getreten ist sieht vor, dass alle Kinder

ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten eine Masernschutzimpfung vorweisen müssen.

Die Impfungen werden in einer Dreierkombination als MMR Impfung angeboten. Damit erfolgt die Zwangsimpfung nicht nur gegen Masern, sondern gleichzeitig auch

noch gegen Mumps und Röteln.

Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson, muss in der Regel bei dieser ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.

Wir halten den Beschluss für rechtlich problematisch, da hier wie in Ihrem geschilderten Fall verschiedene Gesetze miteinander kollidieren.

Weiterhin ist es bedenklich, dass neben der Maserschutzimpfung welche gesetzlich vorgeschrieben ist, gleichzeitig bedingt durch den Dreifachwirkstoff eine Impfung

gegen zwei weitere Erkrankungen erfolgt.

Ob das Maserschutzgesetz möglicherweise den Artikel 4 des Grundgesetzes hemmt, kann nur durch die Judikative abschließend entschieden werden.

Eine rechtliche Stellungnahme zu Beschlüssen der Legislative, welche ich als Abgeordneter im Deutschen Bundestag vertrete, ist mir an dieser Stelle leider nicht möglich.

Möglicherweise ist es für Sie sinnvoll einen beratenden Rechtsbeistand einzubinden, der klärt, ob es in dieser Sache zielführend ist eine Klage anzustreben.

Unseres Wissens sind bereits Klagen in dieser Sache anhängig und stehen noch zur rechtlichen Entscheidung aus.

Mit freundlichen Grüßen

Detlev Spangenberg, MdB