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Frage von Eric C. •

Wie ist Ihre Haltung als CDA-Vorsitzendem zum doppelten Krankenkassen-Beitragssatz zur bAV (Arbeitnehmer- und Arbeitgebersatz muss derzeit komplett vom Betriebsrentner alleine gezahlt werden)?

Wie ist Ihre Haltung als CDA-Vorsitzendem zum doppelten Krankenkassen-Beitragssatz zur bAV (Arbeitnehmer- und Arbeitgebersatz muss derzeit komplett vom Betriebsrentner alleine gezahlt werden)? Bei Kapitalauszahlung nach Jahrzehnten Einzahlung hilft der Freibetrag kaum. Wir sollten doch privat vorsorgen?

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Sehr geehrter Herr C.,

als CDA-Vorsitzender ist für mich klar: Wer über Jahrzehnte privat - zusätzlich zur gesetzlichen Rente - fürs Alter vorsorgt, verdient Respekt und nicht eine faktische Schlechterstellung. Der Grundgedanke der bAV war immer, dass sich Vorsorge lohnen soll. Die aktuelle Regelung, nach der Betriebsrentner den vollen Krankenkassenbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) allein zahlen müssen, widerspricht diesem Prinzip.

Der eingeführte Freibetrag war ein erster Schritt, aber er reicht bei weitem nicht aus – gerade bei einmaligen Kapitalauszahlungen oder höheren Anwartschaften. Viele Betroffene fühlen sich zu Recht enttäuscht, wenn nach jahrzehntelanger Einzahlung eine erhebliche Kürzung durch Krankenkassenbeiträge erfolgt.

Aus Sicht der CDA plädieren wir deshalb für eine vollständige Rückkehr zur paritätischen Finanzierung auch in der Auszahlungsphase – wie sie im Erwerbsleben selbstverständlich ist. Die betriebliche Altersvorsorge muss attraktiv bleiben, gerade auch für Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen. 

Private und betriebliche Vorsorge sind wichtige Säulen der Altersabsicherung - aber nur dann, wenn sie nicht durch nachträgliche Belastungen entwertet werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Radtke

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