Sehen Sie in den Angriffen der israelischen Armee auf Libanon eine Verletzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens und setzen Sie sich für eine Aussetzung des Abkommens ein?
Werter Herr Radtke,
Artikel 2 des Assoziierungsabkommens mit Israel schreibt vor, dass „die Beziehungen
zwischen den Vertragsparteien ebenso wie alle Bestimmungen des Abkommens (…) auf der
Achtung der Menschenrechte (… beruhen), von denen die Vertragsparteien sich bei ihrer
Innen- und Außenpolitik leiten lassen und die ein wesentliches Element dieses Abkommens
sind“. Aber auch bereits das EU-Primärrecht (Art. 21 EUV) selbst verpflichtet die EU zu
völkerrechtskonformem Handeln (https://verfassungsblog.de/assoziierungsabkommen-und-volkerrechtsverstose/).
Werden Sie sich für eine Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommen einsetzen und den spanische Präsident Pedro Sanchez (https://x.com/sanchezcastejon/status/2041934569503346697?s=20) zur Seite stehen, da Israel mit der Bombardierung Libanons das Abkommen verletzt? Oder erkennen Sie in dem Vorgehen Israels gegen Libanon keine Verletzung der Menschenrechte und des Völkerrechts?

