In Ihrer Antwort vom 10.7. zur Chatkontrolle geben Sie an, gegen die Interim-Verordnung gestimmt zu haben. Warum weist das Protokoll vom 9.7.2026 bei beiden Ablehnungsanträgen Enthaltung aus?
In Ihrer Antwort vom 10.7.2026 zur Chatkontrolle schreiben Sie: „Auch aus diesem Grund habe ich mich bei der Abstimmung gegen die Interim-Verordnung ausgesprochen." Das namentliche Protokoll weist Sie jedoch bei beiden Anträgen auf Ablehnung des Ratsstandpunkts (C10-0178/2026) mit Enthaltung aus: beim ersten Ablehnungsantrag (314:276, 17 Enthaltungen; howtheyvote.eu/votes/195775) wie beim zweiten nach Art. 68 Abs. 4 GO (276:286, 30 Enthaltungen; howtheyvote.eu/votes/195807). Da die Ablehnung in zweiter Lesung 361 aktive Ja-Stimmen erforderte, wirkte jede Enthaltung faktisch wie eine Stimme für das Zustandekommen der Chatkontrolle 1.0. Ihre Nein-Stimme zum Eilverfahren am 7.7. und Ihre Ja-Stimmen zu einschränkenden Änderungsanträgen (u.a. Am 5, Am 30) sind dokumentiert. Bei den beiden einzigen Voten, die die Verordnung stoppen konnten, fehlt Ihre Nein-Stimme. Wie erklären Sie das, und wie positionieren Sie sich im weiteren Verfahren (Ratsbefassung, Trilog zur CSA-Verordnung)?

