Warum sind Schmerz- und Schlafmittel, Antidepressiva oder starke Wirkstoffe zum Beispiel gegen Fieber nicht grundsätzlich im Straßenverkehr verboten?Warum die Ungleichbehandlung zu THC?
Diese Substanzen machen erwiesen fahruntüchtig. Warum wird dabei nicht auch regelhaft unterstellt fahrlässig zu gefährden und dann der Führerscheinstelle Meldung gemacht, die dann die Eignung nach Ermessen aburteilt? THC ist doch seit 2017 Medizin, warum wird darauf überhaupt noch getestet? Wurden Polizeidienstvorschriften überhaupt angepasst seit 2017 und 2024? Warum ist THC, denn weiterhin derart ungleich gehandhabt, Deutsche und über alle Zweifel erhabene Studien (Wiederholbar und International anerkannt) fehlen doch noch immer? Sollte der Verkehrsgrenzwert nicht ursprünglich analog zu 0,5%BAC gefunden werden, warum nun nur noch analog zu 0,2%BAC?
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/cannabis-expertengruppe-langfassung.pdf?__blob=publicationFile
Das ist vom Realrisiko zu verunfallen nicht vergleichbar wie Alkohol, sondern mit Tendenz auch eher defensiv zu fahren.(Kontrolldelikt) Siehe BMV
https://www.adac.de/gesundheit/gesund-unterwegs/strasse/medikamente-strassenverkehr/
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage. Meine kurze und knappe Antwort lautet: Die Ungleichbehandlung basiert in erster Linie auf einer politischen Entscheidung. Bei der wird THC anders gewichtet, als Medikamente.
Die längere Fassung lautet so: Wie Sie wahrscheinlich wissen, sind die von Ihnen verlinkten Empfehlungen der Expertengruppe das Ergebnis des § 44 Konsumcannabisgesetz (KCanG), der die Einsetzung einer Arbeitsgruppe vorsah. Das Ergebnis sollte der Vorschlag eines THC-Grenzwerts im Blutserum sein, ab dem - nach dem Stand der Wissenschaft - das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr in der Regel nicht mehr gewährleistet ist.
Ihre Empfehlung, den THC-Grenzwert auf 3,5 ng/ml Blutserum festzulegen, „vom Risiko vergleichbar mit einer BAK von 0,2 Promille“, ist in der Tat eine sehr konservative Interpretation der wissenschaftlichen Datenlage. In der Anhörung zur Gesetzesänderung kamen jedoch auch Wissenschaftler*innen zu Wort, die für eine deutlich höhere Festlegung des THC-Grenzwertes plädierten.
Die Linke hat in ihrem Antrag aus dem Jahr 2022 einen Toleranzwert von 10 ng/ml Blutserum gefordert. Unsere Fachpolitiker*innen prüfen derzeit, inwiefern wir in dieser Wahlperiode weitere parlamentarische Initiativen hierzu einbringen können. Die Mehrheiten für eine liberalere Regelung stellen sich in der aktuellen Wahlperiode jedoch noch schwieriger dar, als in der vergangenen. Und auch wenn wir weiterhin viele Mängel des KCanG kritisieren, sind wir aktuell eher gezwungen, jede kleine Errungenschaft des Gesetzes zu verteidigen.
Auch in unserem Wahlprogramm sagen wir deutlich: „Für alle Drogen, inklusive Alkohol, werden Grenzwerte für die Blutkonzentration festgelegt, bei denen die Fahrtüchtigkeit nach wissenschaftlich-medizinischen Gesichtspunkten nicht beeinträchtigt wird. Höhere Konzentrationen im Straßenverkehr werden geahndet. Damit wollen wir das Nüchternheitsgebot endlich sachgerecht durchsetzen.“
Also: Auch für medikamentöse Substanzen wollen wir Höchstwerte, ab denen erwiesenermaßen eine Fahruntüchtigkeit beginnt und damit das Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr verboten wäre. Die Umsetzung liegt jedoch in der Vollmacht und Verantwortung des Gesetzgebers. Eine starke linke Opposition kann allerdings den Druck aufrechterhalten, um endlich evidenzbasierte politische Entscheidungen zu treffen. Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen mit diesen Ausführungen beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
David Schliesing


