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Daniela Rump
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Frage von Ulrich G. •

Halten Sie § 37 Abs. 2 Versorgungsausgleichsgesetz für vereinbar mit Artikel 14 Grundgesetz, oder könnte diese Regelung einer faktischen Enteignung gleichkommen?

Sehr geehrte Frau Rump,

nach § 37 Abs. 2 Versorgungsausgleichsgesetz wird der Versorgungsausgleich auch dann noch durchgeführt, wenn ein Ehepartner bereits verstorben ist.

In der Praxis führt das dazu, dass Rentenanteile weiterhin entzogen werden, obwohl keine berechtigte Person mehr existiert.

Mich interessiert, ob diese Regelung derzeit im Petitionsausschuss thematisiert oder überprüft wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich G.

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