Gerne möchte ich richtigstellen, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion bereits Anfang 2023 mit einer Prüfbitte zur Anpassung des WEGs angesichts der anteiligen Zahlung von Anwalts- und Gerichtskosten durch klagende Eigentümer:innen an das Bundesministerium für Justiz (BMJ) gewandt hat.
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