Antwort 07.03.2026 von Daniel Lede Abal BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Grundsteuer ist umlagefähig. Die Kompetenz für diese Regelung hat der Bund.

Foto: Valentin Marquardt
Die Grundsteuer ist umlagefähig. Die Kompetenz für diese Regelung hat der Bund.
Wir denken Gesundheit in allen Politikfeldern mit und richten die Versorgung daran aus, präventive und digitale Angebote zu stärken, bevor Ressourcen in der ambulanten und stationären Versorgung gebunden werden.
Sehr positiv! Ich habe als Abgeordneter das Gesetz mit auf den Weg gebracht, das hier nun umgesetzt wird.