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Daniel Lede Abal
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jörg J. •

Frage an Daniel Lede Abal von Jörg J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Hr. Lede Abal,

in Ihrer Antwort auf H. B. schreiben Sie unter anderem:

„Die Regelungen der Waldgesetze anderer Bundesländer sehen wir nicht unkritisch, weil sie mangels klarer Kriterien keine Klarheit und keine Sicherheit schaffen oder zu restriktiv sind.“

Können Sie Fälle nennen in denen die Gesetzgebung in den anderen Bundesländern zu Konflikten geführt hat?
Gibt es strittige Fälle die von Gerichten geklärt werden müssen?
Wo sind die Regelungen restriktiver als in Baden-Württemberg?

Außerdem führen Sie aus: „Baden-Württembergs 2-m-Regelung hat gegenüber den auslegungsfähigen Begriffen "gefahrloser Begegnungsverkehr" oder "geeignete Waldwege" den Vorteil der Rechtsklarheit bei Haftungsfragen nach Unfällen.“

Wer, außer dem Unfallverursacher, haftet für einen Unfall?
Liegen Fälle vor, in denen Haftungsansprüche gegenüber Dritten bestehen?
Wozu wird „Rechtsklarheit“ benötigt, wenn in anderen Regionen die gegenseitige Rücksichtnahme ausreicht?

In Erwartung Ihrer Antwort und einen weiterhin erfolgreichen Wahlkampf,

Jörg Jäger

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Jäger,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie nach dem Konflikt- und Unfallpotential in Baden-Württemberg durch Mountainbiking auf Waldwegen unter 2 m Breite sowie nach den Erfahrungen anderer Bundesländer mit alternativen Regelungen fragen.

Uns Grünen ist bekannt, dass viele Mountainbiker/-innen gern auf den meist attraktiveren Wegen unter 2 m Breite fahren. Dies steht, wie Ihnen bekannt, im rechtlichen Konflikt mit dem Landeswaldgesetz Baden-Württembergs, welches Radfahren auf Wegen < 2 m Breite generell untersagt. Die 2-Meter-Regelung halten wir für sinnvoll, um einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Wegenutzenden zu garantieren.

Hinsichtlich der Unfallzahlen unter Beteiligung von Mountainbikern und Mountainbikerinnen liegt für Baden-Württemberg keine Unfallstatistik vor, aus der diese spezifischen Informationen direkt entnommen werden könnten. Eine entsprechende Auswertung der polizeilichen Unfallstatistiken wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand leistbar. Auch aus anderen Bundesländern liegen keine Erhebungen vor. Die meisten Bundesländer arbeiten mit mehr oder weniger unbestimmten Rechtsbegriffen. In der Folge ist bei jedem Unfall unklar, ob auf dem Weg Radfahren erlaubt war oder nicht. Dies ist aber stets ausschlaggebend für die Haftungsfrage, da der Unfallhergang selbst meist nicht präzise rekonstruierbar ist.

Noch wenig bekannt ist, dass das Landeswaldgesetz die Möglichkeit bietet, mit Ausnahmegenehmigungen Singletrails als Mountainbike-Wege auszuweisen. Diese Möglichkeit unterstützen wir und wollen das MTB-Wegenetz unter Berücksichtigung der Interessen von Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Tourismus aufwerten. Wir setzen uns dafür ein, in Kooperation der verschiedenen Interessengruppen regional angepasste Lösungen zu schaffen. Gehen Sie auf die Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen in Ihrer Region zu und erarbeiten Sie gemeinsame Lösungen im Dialog.

Zur Unterstützung dieses Ansatzes erfasst, wie bereits in unserer Antwort an Herrn Behr erwähnt, eine von der Universität Freiburg begleitete Pilotstudie diese Möglichkeiten genauer. Es geht bei diesem Projekt um die radtouristische Attraktivität unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Interessen von Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Tourismus (Wandern, Radfahren), also um einen durchaus umfassenden Ansatz. Durch eine intensive Einbindung aller beteiligten Gruppierungen in einem frühen Stadium der Planung lassen sich potentielle Konflikte oft bereits im Vorfeld vermeiden oder entschärfen.

Als Fazit möchte ich festhalten: Die bestehende 2-m-Regelung im Waldwegenetz hat sich in Baden-Württemberg bewährt. Einen Ausbau von Singletrails unterstützen wir als Form umweltverträglichen Natursports ausdrücklich und möchten Sie ermuntern, sich in Ihrer Region für ein attraktives Mountainbike-Wegenetz einzusetzen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Lede Abal MdL

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