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Daniel Freund
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Frage von Yvonne S. •

Was unternimmt die EU gegen die zunehmend gesetzlich verankerte Queerfeindlichkeit in afrikanischen Ländern, etwa in Senegal, Burkina Faso, Kamerun oder Mali?

In den letzten Jahren wurden in immer mehr afrikanischen Ländern Gesetze in Kraft gesetzt, die LGBTQIA+-Personen kriminalisieren und Haftstrafen oder schlimmere Strafen für "Vergehen" vorsehen. Diese Gesetze ähneln populistischen Gesetzen wie in Russland oder Ungarn. Mit Europas Verpflichtung zu Menschenrechten für alle Menschen sind diese Gesetze nicht vereinbar.

Was unternimmt die EU, um weitere "Flächenbrände" zu verhindern und auch die afrikanischen Menschen in ihren Menschenrechten zu unterstützen? Werden Unterstützungsleistungen an die Einhaltung von Menschenrechten und Demokratie gekoppelt?

Quelle:

https://campaigns.allout.org/de/lgbt-voices-of-west-and-central-africa

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau S.,

Haben Sie zunächst vielen Dank für die Frage.

Die EU betrachtet die zunehmende gesetzliche Verankerung von Queerfeindlichkeit in Ländern wie Senegal, Burkina Faso, Kamerun oder Mali als klaren Verstoß gegen universelle Menschenrechte und als unvereinbar mit ihren Grundwerten von Menschenwürde, Gleichheit und Nichtdiskriminierung. Sie reagiert darauf mit einer Kombination aus politischem und diplomatischem Engagement, gezielter Unterstützung der Zivilgesellschaft sowie, in begrenztem Umfang, der Verknüpfung von Kooperation mit menschenrechtlichen Standards.

Als Grüne sehen wir den Kampf gegen Queerfeindlichkeit als globalen Kampf für Menschenrechte und Demokratie. Autoritäre und rechtsextreme Kräfte machen queere Menschen zunehmend zu Sündenböcken, um gesellschaftliche Spaltungen zu vertiefen und von eigener schlechter Regierungsführung abzulenken. Die EU muss diesen Angriffen auf die Rechte von Minderheiten entschlossen entgegentreten: durch eine klare menschenrechtliche Außenpolitik, die Unterstützung queerer Communities und zivilgesellschaftlicher Organisationen vor Ort sowie durch konsequentes Handeln gegen Diskriminierung – innerhalb wie außerhalb der Europäischen Union. 

Konkret sprechen EU‑Delegationen in den betroffenen Ländern verschärfte Anti‑LGBTIQ‑Gesetze systematisch in Menschenrechtsdialogen und politischen Kontakten an, drängen auf Entkriminalisierung und verweisen auf internationale Verpflichtungen der jeweiligen Staaten. Auf internationaler Ebene (etwa im UN‑Menschenrechtsrat) setzt sich die EU für Beschlüsse gegen kriminalisierende und diskriminierende Gesetzgebung ein und verurteilt besonders drakonische Gesetzesverschärfungen in offiziellen Erklärungen und Entschließungen des Europäischen Parlaments. Parallel dazu unterstützt sie zivilgesellschaftliche Organisationen und Menschenrechtsverteidiger*innen vor Ort, die LGBTIQ‑Personen mit Rechtsberatung, Schutzräumen, Gesundheitsangeboten und Aufklärungsarbeit konkret beistehen.

Grundsätzlich verknüpft die EU ihre Partnerschaften und Hilfsprogramme mit der Achtung der Menschenrechte, demokratischer Prinzipien und des Rechtsstaats. Zugleich zeigt das beigefügte Briefing „LGBTIQ+ in Africa“, dass der außenpolitische Handlungsspielraum der EU in hochpolarisierten Kontexten begrenzt ist und offene Konditionalität von Regierungen zur anti‑westlichen Mobilisierung genutzt werden kann. Vor diesem Hintergrund versucht die EU, ihre klare normative Haltung mit wirksamen, kontextsensiblen Maßnahmen zu verbinden, um LGBTIQ‑Menschen in Afrika konkret zu schützen und zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Freund

 

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