Sind Ihnen eigentlich die konkreten Folgen der ab dem 12.08.2026 geltenden Verpackungsverordnung für "kleinere" Händer bewußt? Sie haben am 24.04.2024 im EU-Parlament für diese Verordnung gestimmt.
Sehr geehrter Herr Freund,
wissen Sie eigentlich, welches Bürokratie-Monster und welche Handelshemmnisse Sie gerade für "kleine" (Online-)Händler EU-Weit mit ihrer Zustimmung geschaffen haben?
Ich werde wie viele andere Händler auch, meine Waren aus Kostengründen nicht mehr europaweit anbieten können, da eine Bestellung von Bevollmächtigten und Lizensierung in jedem einzelnen Land wirtschaftlich nicht tragbar ist.
Ich könnte die Verordnung unter "gut gemeint, aber schlecht gemacht" verwursten, wenn sie nicht die Existenz vieler kleiner Händler bedrohen würde.
Für Amazon, Temu und Co. sind die neuen Bürokratiekosten eine Randnotiz. Für KMU nicht mehr tragbar.
Ich war überzeugter Europäer. Langsam kommen auch mir Zweifel, ob dieser Irrsinn an Verordnungen der europäischen Idee dienlich sein kann oder noch mehr Menschen in die Arme der Populisten treibt.
Bürokratieabbau sieht eindeutig anders aus.
Wie wollen Sie diesen Irrsinn wieder einfangen?
MfG Knut W.
Sehr geehrter Herr W.,
Haben Sie zunächst vielen Dank für Ihre Frage.
Ihre Kritik ist berechtigt: Die Pflicht, in jedem Mitgliedstaat eigene Bevollmächtigte nachzuweisen, schafft hohe zusätzliche Bürokratiekosten – besonders für kleine Händler*innen, die nur begrenzt grenzüberschreitend verkaufen. Das darf nicht dazu führen, dass europäische KMU aus dem Binnenmarkt gedrängt werden, während große Plattformen solche Pflichten problemlos auffangen.
Grundsätzlich ist die Verpackungsverordnung ein zentraler Schritt: Sie soll Verpackungsmüll vermeiden, Mehrweg stärken, unnötige Einwegverpackungen zurückdrängen und nachhaltige Alternativen voranbringen. Ebenso richtig ist das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR): Wer Verpackungen in Verkehr bringt, soll sich an den Kosten ihrer Sammlung und Entsorgung beteiligen, anstatt diese Kosten allein den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie den Kommunen aufzubürden.
Leider ist die jetzige Regel zur Benennung von Bevollmächtigten ein Beispiel dafür, dass gute ökologische Ziele schlecht umgesetzt werden können. Die Kommission hat dies erkannt und bereits im Rahmen des Umwelt-Omnibus vorgeschlagen, die Verpflichtung zur Ernennung eines Bevollmächtigen aufzuheben. Das Europäische Parlament hat die Beratungen über den Vorschlag bereits aufgenommen. Die Mitgliedstaaten weigern sich derzeit jedoch, die Aufhebung zu verhandeln, weil sie befürchten, dass sich die EPR-Pflichten ohne Bevollmächtigte schlechter durchsetzen lassen. Wir Grüne setzen uns dafür ein, hier schnell zu einer praxistauglichen Lösung zu kommen, die kleine Unternehmen entlastet, ohne die Verantwortung großer Hersteller und Plattformen auszuhöhlen.
Zudem liegen im Europäischen Parlament bereits konkrete Vorschläge für Ausnahmen auf dem Tisch. Die Berichterstatterin im Umweltausschuss schlägt vor, Kleinst- und kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz von der Pflicht auszunehmen. Wir Grüne schlagen gezielt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz vor, sofern sie weniger als eine Tonne Verpackungen pro Jahr in einen anderen Mitgliedstaat liefern.
Wir von Greens/EFA setzen uns dafür ein, diese Entlastung rasch durchzusetzen und im anstehenden Circular Economy Act weitere Vereinfachungen zu erreichen; etwa interoperable beziehungsweise zentrale europäische Lösungen für Registrierung und Datenaustausch. Derzeit gibt es noch keine beschlossene Änderung; deshalb braucht es nun zügige Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten.
Ihre Rückmeldung ist dafür wichtig. Sie zeigt den Kolleginnen und Kollegen, die die Verhandlungen führen, dass es schnelle Korrekturen braucht, damit Klimaschutz und Müllvermeidung nicht zu einem Bürokratieproblem für kleine Unternehmen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Freund

