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Daniel Caspary
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Frage von Jens M. •

Frage an Daniel Caspary von Jens M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Caspary,

vielen Dank für Ihre gestrige Antwort zum Thema Wahlrecht.

Dazu habe ich noch eine Nachfrage: Der Direktwahlakt sieht gegenwärtig die Listenwahl nach dem Verhältniswahlrecht oder die Wahl mittels übertragbarer Einzelstimmen (Sonderregelung für Irland) vor. Der Entwurf eines Initiativberichts des Ausschusses für konstitutionelle Fragen ( http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+COMPARL+PE-412.180+02+DOC+PDF+V0//DE&language=DE ) über einen Vorschlag zur Änderung des Direktwahlakts sieht zwingend halboffene Listen vor und soll die Einrichtung von Wahlkreisen ermöglichen (vermutlich also in Form einer personalisierten Verhältniswahl). Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag, der sich ja von Ihrem Vorschlag einer reinen Direktwahl deutlich unterscheidet?

Weiterhin schreiben Sie, Sie sprechen sich "konkret für 99 Wahlkreise in Deutschland aus, die nach dem Mehrheitsprinzip gewählt werden". Wie ist hier "in Deutschland" zu verstehen? Soll dieses Modell für ganz Europa gelten, oder wollen Sie eine weitere Zersplitterung des Wahlrechts, als jetzt schon besteht?

Mit freundlichen Grüßen

Jens Müller

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Müller,

für meinen Vorschlag müßte man - wie Sie zu Recht feststellen - die Richtlinie entsprechend ändern.

Grundsätzlich bin ich für Pluralität und Subsidiarität: solange Kandidatenaufstellungen und Wahlen demokratisch ablaufen, sollten die Mitgliedsstaaten möglichst große Freiräume bei der Durchführung der Wahl behalten: die Mitgliedsstaaten sind so unterschiedlich, daß unterschiedliche Lösungen Sinn machen ...

Viele Grüße ...
Daniel Caspary.

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