Daniel Baldy
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SPD
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Frage von Silke W. •

Wie stehen Sie zum AfD Verbot?

Hallo Herr Baldy,

Der Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Wie stehen Sie nun zum Antrag diese partei zu verbieten?

Daniel Baldy
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

In den vergangenen Monaten plädierte ich dafür, das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) abzuwarten, um mir eine umfassendere Meinung zur Frage eines Prüfverfahrens bilden zu können.

Das Gutachten wurde nun fertiggestellt. Es ist als Verschlusssache eingestuft und daher eigentlich nicht öffentlich, wurde allerdings trotzdem von einigen Medienhäusern online gestellt. 
Die Hochstufung der AfD findet sich mittlerweile nicht mehr auf der Webseite des BfV. Sie wurde offline genommen, um ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln abzuwarten, da die AfD gegen die Veröffentlichung geklagt hat.

Dass aus Sicht des BfV die AfD die Schwelle zur gesichert rechtsextremen Partei überschritten hat, ist aber bekannt. 

Für mich ist klar: Das darf nicht ohne Konsequenzen bleiben.

Die Hürden für ein Verbot sind hoch, da einer Partei dafür eine aggressiv-kämpferische Haltung gegenüber unserem Grundgesetz nachgewiesen werden muss. Ob das gegeben ist, kann ich nicht abschließend beurteilen. Dies ist aber auch keine Entscheidung, die die Politik trifft, sondern es obliegt dem Bundesverfassungsgericht, das anhand juristischer Kriterien zu prüfen. 

Das Instrument eines Parteiverbots ist nicht umsonst Teil unserer Verfassung. Es soll sicherstellen, dass keine Verfassungsfeinde unseren Staat und seine Werte von innen aushöhlen können.

Entscheidend ist, dass das Auftreten der AfD und ihrer Funktionär:innen sowie nun auch das Gutachten des BfV ein klares Gefährdungspotenzial der AfD gegenüber unserer Verfassung belegen.

Das sollte die Einleitung eines Prüfverfahrens zur Folge haben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Baldy

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