Wie bewerten Sie die Verschleppung deutscher Staatsbürger:innen von der „Global Sumud Freedom Flotilla“ durch die israelische Marine in internationalen Gewässern?
Angesichts der humanitären Katastrophe in Gaza, die von mehreren internationalen Institutionen als möglicher Völkermord (Genozid) im Sinne der UN-Genozidkonvention bewertet wird, erscheint der Versuch, humanitäre Hilfe zu leisten, als moralisch geboten. Die UN-Untersuchungskommission (Bericht Sept 2025), B’Tselem, Amnesty International und Human Rights Watch dokumentieren, dass vier der fünf in Artikel II der Genozid-Konvention definierten Tatbestände – Tötung, schwere körperliche oder seelische Schäden, vorsätzlich zerstörte Lebensgrundlagen und unbewohnbare Bedingungen – erfüllt sein könnten. Der Internationale Gerichtshof (ICJ) stellte in South Africa v. Israel (26. Jan 2024) ein „ernstzunehmendes Risiko genozidaler Handlungen“ fest. Auch die International Association of Genocide Scholars (IAGS) und Forscher wie Amos Goldberg bezeichnen das Geschehen als genozidalen Prozess.