Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das BMG den EBA-Beschluss zur Honorarkürzung für Psychotherapeuten beanstandet und eine faire Vergütung im SGB V verankert wird?
Sehr geehrter Herr Baldy,ich bin niedergelassener Psychologischer Psychotherapeut in Mainz – in Ihrem Wahlkreis. Ich behandle 35 Kassenpatienten, darunter 20 in Gruppentherapie. Meine Warteliste musste ich schließen, weil ich täglich mehrere Anfragen erhalte, denen ich nicht nachkommen kann.Der EBA-Beschluss vom 11.03.2026 senkt mein Honorar um 4,5 % – obwohl Patienten bundesweit durchschnittlich fast fünf Monate auf einen Therapieplatz warten (BPtK 2022), psychische Erkrankungen 42 % aller Frühverrentungen verursachen und Psychotherapeuten bereits jetzt den niedrigsten Stundensatz aller Facharztgruppen erzielen. Die Kürzung spart lediglich 0,05 % der GKV-Gesamtkosten – gefährdet aber Praxen und Versorgung. Das BMG kann nach § 87 Abs. 6 SGB V beanstanden – die Frist läuft bis Mai 2026.Ich stehe für ein Gespräch zur Verfügung.Mit freundlichen GrüßenMarcel C.

