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Cornelia Kerth
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Frage von Bodo G. •

Frage an Cornelia Kerth von Bodo G. bezüglich Verbraucherschutz

Ich würde gern wissen, wie Ihre Partei zum neuen Rundfunkbeitrag steht.
Ich selbst habe bewusst keinen Fernseher, höre nur selten Radio,
und muss trotzdem den vollen Beitrag bezahlen.
Zudem lese ich gerade, das man die Vergütung der ÖR-Indendanten gerade
erhöht hat.
Ich denke ausserdem, das der ÖR durch die Entwicklung des Internets
zur Information der Menschen nicht mehr in dem Maße notwendig ist
wie in früheren Zeiten, sehe also die Berechtigung für die neue
"Zwangsgebühr" nicht.
Ja, wie steht Ihre Partei zum neuen Rundfunkbeitrag?

M.f.G.
B.Goldmann

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Goldmann,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Position zu den neuen Rundfunk-Gebühren. Die Linke hat diese Umstellung nicht nur als sozial ungerecht und datenschutzrechtlich inakzeptabel kritisiert, sondern auch Alternativen aufgezeigt.

Details finden Sie in der Stellungnahme von Kathrin Senger-Schäfer, medienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, vom November 2012:

Kathrin Senger-Schäfer: Für 2,3 Millionen Nur-Hörfunk-Teilnehmende und Nur-Internet-PC-Nutzende verdreifacht sich die Gebühr von monatlich 5,76 auf 17,98 Euro. Für eine Million Nichtnutzende, die bislang bewusst oder auch aus sozialen Gründen auf Rundfunk verzichteten, wird die volle Gebühr fällig. Hunderttausende von Fernpendlerinnen und -pendlern, die eine zweite Wohnung mieten, um Beruf und Lebensraum besser zu verbinden, sind künftig gezwungen, sofern sie bewusst auf Rundfunk in ihrer Zweitwohnung verzichteten, die doppelte Rundfunkabgabe zu zahlen. Ebenso erfassen Gebührenbefreiungen aus sozialen Gründen auch nach der Neuregelung weiterhin allein Personen, die aufgrund eines förmlichen Bescheides Beziehende von abschließend geregelten sozialen Leistungen sind. Befreiungstatbestände für Geringverdienende, Studierende, Auszubildende, Beziehende von Niedrigrenten, die bewusst auf Sozialleistungen verzichten, oder Arbeitslose in Hartz IV mit nur geringfügig über dem Rundfunkbeitrag liegendem Zuverdienst bleiben ausgeblendet.

Auch Menschen mit Behinderungen zahlen ab dem 1. Januar monatlich 5,99 Euro, also ein Drittel der Gebühr, und selbstverständlich ist dazu ein Antrag zu stellen.

Die Landesdatenschutzbeauftragten sehen eine neue Supermeldebehörde am Entstehen. Diese Auffassung teile ich. Bereits der Umstand, dass zukünftig sämtliche Personen Wohnungen zugeordnet werden müssen, weist auf die erhebliche Ausweitung in der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten hin. Zudem wird das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines gebührenpflichtigen Kraftfahrzeugs anzeigepflichtig. Volljährige Personen müssen dann bei den Landesrundfunkanstalten "unverzüglich schriftlich" Angaben machen zu Ein- und Umzug, zu An- und Abvermietung, zu An- und Abmeldung. Das wird vielen Leuten nicht schmecken. Ich finde das inakzeptabel.

Ich warne seit langem vor der Gefahr, dass die Systemumstellung die Legitimität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter untergräbt. Die Leute wollen - gerade auch in Zeiten neuer Partizipationsformen durch das Internet - nicht länger obrigkeitsstaatlich verwaltet werden. DIE LINKE hat Wege aufgezeigt, wie das alte gerätebezogene Gebührenmodell modernisiert werden kann. Handys und andere neuartige Rundfunkempfangsgeräte beispielsweise könnten nach Adressierbarkeit, durch eine PIN freigeschaltet werden.