
(...) Ich vermute, Sie haben das Schreiben des Ausschusssekretariats missverstanden. Die Petition wurde nicht zurückgewiesen, sondern sie wird bearbeitet - allerdings hat der Ausschussdienst Ihnen schon angekündigt, dass man den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorgeschlagen werde, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil Ihre Petition gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstößt. (...)