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Corinna Rüffer
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Frage von Reinhard G. •

Frage an Corinna Rüffer von Reinhard G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Corinna Rüffer,

im letzten März wurde ein „Sozialschutzgesetz“ erlassen, das Bürgern in Corona-Zeiten einen erleichterten Zugang zu Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld 2, ermöglichen soll. Welche Regelungen aus dem Gesetz sind ausgelaufen und welche bestehen noch? Sollten nicht alle Regelungen weiter geschrieben und zudem noch ergänzt werden?

Ich habe gehört, dass zur Zeit manche Jobcenter von vielen Antragstellern von Weiterbewilligungsanträgen verlangen, dass sie Kopien der Kontoauszüge von mehreren Monaten einreichen und das mit „einer neuen Vorgabe“ begründen.

Ich denke, dass etliche Leistungsberechtigte zur Zeit tatsächlich große Schwierigkeiten haben, überhaupt Kopien zu erstellen. Bibliotheken, die Jobcenter selber und viele Copy-Shops haben geschlossen. Bei den anderen darf man nicht selbst ans Gerät, sondern muss die Unterlagen zum Kopieren abgeben usw.

Wissen Sie, aufgrund welcher Vorgaben oder Weisungen Jobcenter so handeln? Ist nach der aktuell geltenden Rechtslage eine lückenlose Weiterbewilligung von Leistungen gewährleistetet, auch wenn die verlangten Kopien nicht termingerecht eingereicht werden?

Viele Grüsse

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Großmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit dem Sozialschutzpaket III, welches Ende Februar vom Bundestag beschlossen wurde, sind die Regelungen zum vereinfachten Zugang in der Grundsicherung verlängert worden. Die Regelungen gelten bis solange die pandemische Notlage nationaler Tragweite vom Bundestag bestätigt wird und maximal bis zum Ende des Jahres 2021. Die vereinfachten Regelungen umfassen sowohl die verbesserten Regelungen zu den Kosten der Unterkunft sowie der Vermögensprüfung. Wir Grüne haben uns frühzeitig für eine langfristige Verlängerung der Regelungen eingesetzt. Zudem fordern wir, dass für die Zeit der Pandemie ein monatlicher Zuschlag von 100 Euro für Erwachsene von sowie 60 Euro für Kinder und Jugendliche auf die Grundsicherung gewährt, um die Mehrkosten in der Pandemie auszugleichen.

Zu ihrer Frage zum Nachwies von Unterlagen bei den Weiterbewilligungsanträgen sind uns keine entsprechenden Fälle bekannt. Mit dem digitalen Portal der Jobcenter sollte spätestens seit Mitte letzten Jahres eine digitale Beantragung sowie ein Antrag auf die Weiterbewilligung von Leistungen ohne Papierkopien möglich sein. Der einfache und digitale Zugang zu Leistungen ist unserer Sicht grundsätzlich geboten und durch die pandemiebedingten Schließungen der Jobcenter für den Publikumsverkehr nun erst recht unumgänglich. Daher sind wir Ihnen für die Hinweise dankbar und werden hierzu nochmal kritisch auf die aktuelle Verwaltungspraxis der Jobcenter schauen.

Mit freundlichen Grüßen

Corinna Rüffer

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