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Constanze Tucher von Simmelsdorf
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Frage von Elisa F. •

Frage an Constanze Tucher von Simmelsdorf von Elisa F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Gleichstellung / Gleichbehandlung der Versicherten der "Deutschen Rentenversicherung" von Bund und Ländern (z.B. Schwaben, Hessen, usw.) im Bezug auf Rehabilitationsmaßnahmen

Die "Deutsche Rentenversicherung Bund" in Berlin bietet als Nachsorge-Programm für die Versicherten nur "Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA)" an.

Wenn sich aber der Versicherte z.B. in der Zuständigkeit der "Deutschen Rentenversicherung Schwaben" befindet, dann kann er auch das hochwertigere Nachsorge-Programm "Adipositas-Reha-Nachsorgeprogramm (SATT) zusätzlich nutzen.

Der Arbeitnehmer kann nicht entscheiden, welche der vielen "Deutschen Renterversicherungen" für ihn zuständig ist, denn der Arbeitgeber bestimmt, in welcher "Deutschen Rentenversicherungen" er eintritt.

Hier liegt eine Ungleichbehandlung der Rentenversicherten vor! Diese Benachteiligung ist abzustellen! Die Rentenversicherungsbeiträge (welche auch die Rehabilitation enthalten) sind für alle Rentenversicherten gleich hoch, deshalb muss auch die gleiche Leistung bei den einzelnen Stellen (Bund, Hessen, Schwaben) zur Verfügung gestellt und abrufbar für alle Rentenversicherten sein!

Es gilt nach wie vor das Recht auf Gleichbehandlung in der Rentenversicherung!

Wie genau beabsichtigen Sie bzw. Ihre Partei, diese Ungleichbehandlung abzustellen?

Mit freundlichen Grüßen
E. F.

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrte Frau Fischer

Sie legen mit ihrer Frage den Finger in eine der vielen "Sozialversicherungs-Wunden" des deutschen Staates. Ich stimme Ihnen hier in vollem Umfang zu!

Ich plädiere deshalb für eine Reform des Sozialversicherungssystems:

Das bisherige Sozialversicherungssystem ist überholt. Die Rentenversicherung funktioniert nur dann halbwegs, wenn genügend leistungsfähige und leistungswillige Kinder und Enkelkinder vorhanden sind, die in die Rentenkasse einzahlen. Die Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherungen finanzieren sich allein durch Arbeitskräfte und Arbeitsanbieter. In der Krankenversicherung gibt es eine große Diskrepanz zwischen privat Versicherten und gesetzlich Versicherten…

Ich plädiere deshalb für ein einziges, nicht konkurrierendes Versicherungssystem in allen staatlichen Systemen. Das heißt: in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung als Grundleistung des Staates gegenüber seinen Bürgern.

Und ich plädiere für eine anteilige, faire Vermögens-, Kapital- und Wirtschaftsprofitbeteiligung bei der Finanzierung der Sozialversicherungen mit dem Ziel, dass jeder Bürger die gleichen öffentlichen Leistungen eines Staates erhalten kann.

Vielen Dank für Ihr Interesse.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.oedp.de oder auf Facebook

Mit freundlichen Grüßen
Constanze von Tucher