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Claudia Moll
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Frage von Mira E. •

Wie vereinbart die SPD die Budgetierung von Psychotherapie mit ihrer Verantwortung, wenn sie nachweislich den Zugang verschlechtert und Menschen länger ohne Behandlung bleiben?

Sehr geehrte Frau Moll, Sie betonen, dass die psychotherapeutische Versorgung gesichert bleiben und keine Verschlechterung eintreten soll. Wie soll das mit der beschlossenen Budgetierung erreicht werden? Aus der Versorgungspraxis ergibt sich: Die Budgetierung selbst führt bereits dazu, dass bei begrenzten Kapazitäten (z. B. ca. 24 Therapieplätze pro Woche) etwa 5–6 Plätze nicht mehr für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stehen. Das entspricht einer Reduktion der GKV-Kapazität von ca. 20–25 %.

Zusätzlich entstehen durch die gleichzeitige Absenkung bzw. den Wegfall von Zuschlägen (KZT, TSS) sowie die geringere Vergütung im GKV-Bereich strukturelle Anreize, mehr Privatpatient:innen zu behandeln, da diese wirtschaftlich attraktiver sind (Differenzen von ca. 40–50 € pro Sitzung in der Kurzzeittherapie). Damit entsteht neben der direkten Verknappung durch Budgetierung eine zusätzliche Verschiebung von Behandlungskapazitäten zulasten der GKV-Versicherten.

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