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Claudia Moll
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Frage von Gunnar R. •

Wie stehen Sie zur Rücknahme der Kurzzeittherapiezuschläge bei der ambulanten Psychotherapie?

Im GKV-Stabilisierungsgesetz soll der Zuschlag der Kurzzeittherapie ab 1.1.27 nicht mehr vergütet werden. Dieser wurde eingeführt, damit mehr Kurzzeittherapien durchgeführt werden, was auch erfolgt ist. Wie ist Ihre Haltung dazu und wie werden Sie diese im Gesundheitsausschuss vertreten?

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Antwort von SPD

Die geplante Rücknahme der Zuschläge für Kurzzeittherapien ist Teil des umfassenderen Versuchs, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und bestehende Vergütungsregelungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Das ist vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage grundsätzlich nachvollziehbar Gleichzeitig wurden diese Zuschläge seinerzeit bewusst eingeführt, um den Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung zu verbessern und mehr Kurzzeittherapien zu ermöglichen. Dass die Zahl solcher Therapien gestiegen ist, deutet darauf hin, dass dieser Anreiz gewirkt hat. Das sollte bei der Bewertung nicht außer Acht gelassen werden.

In der Psychotherapie geht es ganz wesentlich um frühzeitigen Zugang zu Behandlung. Werden Anreize für niedrigschwellige Therapieangebote zurückgenommen, besteht das Risiko längerer Wartezeiten und einer späteren, häufig aufwendigeren Versorgung. Damit verbunden sind nicht nur individuelle Belastungen, sondern unter Umständen auch höhere Folgekosten für das Gesundheitssystem.

Hier zeigt sich ein klassischer Zielkonflikt zwischen kurzfristiger Ausgabendämpfung und einer bedarfsgerechten Versorgung. Dieser muss sorgfältig abgewogen werden. Für die Beratungen im Gesundheitsausschuss ist für mich entscheidend, die tatsächlichen Auswirkungen der Zuschläge auf den Versorgungszugang belastbar zu bewerten. 

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