Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Hitzeschutzmaßnahmen bundesweit verbindlich barrierefrei auffindbar, zugänglich und selbstständig nutzbar umgesetzt werden müssen?
Nach aktuellen Schätzungen des Robert Koch-Instituts sind bis zum 26.7.2026 rund 11.900 Menschen in Deutschland an den Folgen extremer Hitze gestorben. Menschen mit Behinderungen werden in Hitzeaktionsplänen häufig als „vulnerable Gruppe“ bezeichnet. Dies verhindert jedoch keine „Barrierekaskaden“: Hitzeschutzmaßnahmen können trotzdem nicht barrierefrei auffindbar, zugänglich und selbstständig nutzbar sein. Eine bundesweit verbindliche Pflicht hierzu besteht bislang nicht. Barrierefreiheit sollte daher nicht nur bei der Planung berücksichtigt, sondern bei der Umsetzung verbindlich gewährleistet werden. Dies betrifft etwa Warnsysteme, Informationen, Trinkwasserangebote, Kühlräume und andere Schutzangebote. Auch häusliche und ambulante Pflege sollten einbezogen werden. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern angesichts des demografischen Wandels zunehmend alle.
