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Christos Pantazis
SPD
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Frage von Konstantin W. •

Sehr geehrter Herr Dr. Pantazis, wie stehen Sie den Bestrebungen der CDU zur Abschaffung der Einkommensgrenze von 100.000 im Kontext der Gesetzesinitiative Pflegeneuordnungsgesetz gegenüber?

Die Einkommensgrenze für Elternunterhalt soll laut einer Gesetzesinitiative abgeschafft werden. Familien mit viel Vermögen umgehen die Erbschaftssteuer, in Familien ohne nennenswertes Vermögen aber mit gutem Arbeitseinkommen zahlen Kinder für die Eltern. Das trifft vor allem Aufsteigerkinder und schafft den Fehlanreiz, die eigene Arbeitsleistung zurückzuschrauben. In extremen Pflegefällen kann das über Jahrzehnte die Kinder belasten. Soziale Gerechtigkeit und das Versprechen auf Aufstieg durch (eigene) Leistung würde so weiter abgebaut – beides in meiner Wahrnehmung Kernwerte der SPD.

Andere Vorschläge sind denkbar: Elternunterhaltszahlungen auf 5 Jahre begrenzen (durchschnittl. Heimaufenthalt 2,5 J., so könnten Extremfälle abgefedert werden) und Freigrenze beibehalten. Nur so können auch Kinder aus mittellosen Familien einmal Wohlstand durch Leistung aufbauen bzw. so wird sichergestellt, dass Anreize bestehen, Leistung zu erbringen, um sich selbst etwas aufzubauen.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre differenzierten Überlegungen zum Elternunterhalt. Sie sprechen damit eine wichtige Frage der sozialen Gerechtigkeit an, die ich ausdrücklich ernst nehme. Ihre Sorge, dass insbesondere Menschen, die sich durch eigene Arbeit und Leistung eine wirtschaftliche Existenz aufgebaut haben, durch eine stärkere finanzielle Heranziehung für die Pflege ihrer Eltern belastet werden könnten, kann ich gut nachvollziehen.

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz wurde zum 1. Januar 2020 eine wichtige sozialpolitische Verbesserung geschaffen. Seitdem können Sozialhilfeträger bei erwachsenen Kindern grundsätzlich erst dann auf Unterhaltsansprüche zurückgreifen, wenn deren jährliches Gesamteinkommen 100.000 Euro übersteigt. Auch oberhalb dieser Grenze entsteht nicht automatisch eine Zahlungspflicht. Vielmehr muss die individuelle unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit geprüft werden.

Die von Teilen der Union angestoßene Diskussion über eine Abschaffung dieser Einkommensgrenze sehe ich kritisch. Im Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 30. September 2026 ist eine solche Abschaffung nicht vorgesehen. Für mich ist entscheidend, dass wir die Entlastung von Angehörigen nicht leichtfertig infrage stellen. Gerade aus sozialdemokratischer Sicht muss gelten: Wer sich durch eigene Arbeit etwas aufgebaut hat, darf nicht unverhältnismäßig belastet werden, weil die eigenen Eltern pflegebedürftig werden. Pflegebedürftigkeit darf weder für die Betroffenen noch für ihre Familien zu einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko werden. Das gilt insbesondere für Menschen, die selbst keine größeren Vermögenswerte geerbt haben und ihren Lebensstandard ausschließlich durch eigene Erwerbsarbeit sichern. Zugleich stehen wir vor der Aufgabe, die Pflegeversicherung langfristig finanziell und strukturell zukunftsfest aufzustellen. Dabei dürfen wir die steigenden Pflegekosten nicht einfach auf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verlagern. Deshalb setze ich mich für eine gerechtere und solidarischere Finanzierung ein. Dazu gehört für mich insbesondere auch ein finanzieller Ausgleich zwischen der sozialen und der privaten Pflegeversicherung.

Ihren Vorschlag, mögliche Unterhaltszahlungen zeitlich zu begrenzen, halte ich für einen bedenkenswerten Diskussionsbeitrag. Eine solche Regelung müsste allerdings sorgfältig auf ihre rechtlichen, sozialen und finanziellen Auswirkungen geprüft werden. Für mich bleibt entscheidend: Eine gute und verlässliche Pflegeversorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie muss solidarisch finanziert werden und darf weder den sozialen Aufstieg erschweren noch Familien finanziell überfordern.

Vielen Dank, dass Sie sich mit Ihren Überlegungen in diese wichtige Debatte einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis, MdB

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