Unterstützen Sie die Einleitung eines Verbotsverfahrens der AfD, nachdem die Partei nun als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde?
Sehr geehrter Herr de Vries,
Sie haben sich zuletzt am 17.10.2023 zu dem Thema geäußert:
"Sollte die AfD als gesichert rechtsextremistische Organisation eingestuft werden, dann wäre die Einleitung eines Verbotsverfahrens angezeigt."
Würden Sie folglich nun, nachdem diese Einstufung erfolgt ist, die Einleitung eines Verbotsverfahrens unterstützen?

Sehr geehrter Herr B.
haben Sie vielen Dank für ihre Nachricht. Auch ich bin davon überzeugt, dass es sich bei der AfD um eine rechtsextremistische Partei handelt und die Radikalisierung in den letzten Jahren zugenommen hat.
Voneinander zu trennen sind die juristische und die politische Bewertung. Nachdem die AfD beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Einstufung des Verfassungsschutzes als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" beim VG Köln geklagt hat, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine sog. Stillhaltezusage abgegeben bis zur Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren. Das bedeutet, dass diese Einstufung bis zur Gerichtsentscheidung ausgesetzt ist. Ein übliches Verfahren, das auch schon vor der Einstufung als Verdachtsfall gewählt wurde. Die Entscheidung des Gerichts, die mit einiger Wahrscheinlichkeit die Einstufung bestätigen wird, bleibt in jedem Fall vor weiteren Schritten abzuwarten.
Aber auch im Fall einer gerichtlichen Bestätigung bedeutet dies nicht, dass damit die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren, die ungleich höher sind, erfüllt wären. Während es sich bei der Einstufung des BfV rechtlich um eine behördeninterne Einschätzung handelt, erfordert ein Verbotsverfahren gegen die AfD als Partei ein aggressiv-kämpferisches Vorgehen dieser Partei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Ob dieser Nachweis zu erbringen ist, daran zweifeln viele Juristen. Hinzu kommt, dass der Prozess ein sehr langwieriger ist. Wie viele meiner Kollegen aus der Union bin auch ich der Meinung, dass das Einleiten juristischer Schritte der AfD in die Karten spielt, da sie sich dadurch wieder in der Opferrolle inszenieren kann. Überdies müssten alle Quellen im Rahmen der nachrichtendienstlichen Beobachtung für die Dauer des Verfahrens abgeschaltet werden, womit wichtige Einblicke verloren gingen. Ich bin der Überzeugung, dass es richtig ist, die AfD politisch zu bekämpfen durch eine gute Politik aus der Mitte, mit der wir unser Land wieder nach vorne bringen. Entscheidend ist, die Probleme der Bürgerinne und Bürger ernst zu nehmen und zu lösen und auf diesem Weg auch den Zuspruch für die AfD zu minimieren. Ich möchte aber nicht ausschließen, dass sich meine Haltung hierzu ändern könnte, wenn die Voraussetzungen andere sind. Dazu wäre das Gutachten des Verfassungsschutzes ein erster wichtiger Schritt.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph de Vries
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