Portrait von Christoph de Vries
Christoph de Vries
CDU
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Frage von Louise B. •

Politische Entscheidungsfindung muss transparent stattfinden. Ein Lobbyregister könnte diesen Prozess unterstützen. Wann wird die CDU die Einführung eines solchen Registers unterstützen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau B.,

herzlichen Dank für Ihre Nachfrage. Politische Transparenz ist uns als CDU/CSU sehr wichtig. Deshalb haben wir das Lobbyregister, welches mit dem am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen ist, schon in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Seitdem müssen sich Interessenvertreter – bevor sie Kontakt zu Mitgliedern des Deutschen Bundestages oder zur Bundesregierung aufnehmen – im öffentlich einsehbaren Lobbyregister registrieren. Eintragungspflichtig sind unter anderem Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, die Anzahl der mit Interessenvertretung beauftragten Beschäftigten, Daten zu den jährlichen finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung und die Offenlegung von Spenden bei Überschreitung einer Grenze von 20.000 Euro. Zudem wurden Interessenvertreter verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung wie Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität vorgibt.

Der von den Regierungsfraktionen nunmehr vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Lobbyregistergesetzes – BT-Drs. 20/7346 – in der geänderten Ausschussfassung bleibt weit hinter den großspurigen Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag zurück. Weder wurde der Kreis der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen erweitert noch werden Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene einbezogen. Zudem sieht der Entwurf keine Offenlegung von Einflüssen Dritter im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen vor (sog. legislativer/exekutiver Fußabdruck). Damit werden die selbst gesteckten Ziele der Ampel-Koalition komplett verfehlt.

Stattdessen werden die beabsichtigten Änderungen zu einem unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand und zu mehr Intransparenz bei der Offenlegung von Lobbyaktivitäten führen. Künftig sollen Interessenvertreter Angaben zu Spenden nur noch dann offenlegen, wenn sie erstens den Betrag von 10.000 Euro übersteigen und zweitens mehr als 10 Prozent bezogen auf die jährliche Gesamtsumme im jeweiligen Geschäftsjahr übersteigen. Das heißt, dass NGOs bei einer jährlichen Gesamtsumme von 8 Mio. Euro ihre Spender erst ab einer Summe von 800.000 Euro offenlegen müssen oder bei einem Spendenaufkommen von 300.000 Euro die Offenlegung erst bei einer Summe von 30.000 Euro erfolgen muss. Dies wird dazu führen, dass spendenfinanzierte Interessenverbände, vor allem aus dem Umwelt-, Tierschutz- oder Lobbykontrollbereich, faktisch keine Angaben mehr über Spendernamen oder die Spendenhöhe machen müssen, was ein Ungleichgewicht darstellt. Einen solchen privilegierten Ansatz der Ampelkoalition gegenüber ihren eigenen Interessensvertretern sehen wir als Union aus Gleichheitsgesichtspunkten sehr kritisch. Sie erweckt den Eindruck, es gäbe „guten“ (spendenfinanzierten) und „schlechten“ (unternehmensfinanzierten) Lobbyismus. Die Senkung der Wertgrenze für Spenden sorgt damit für mehr Intransparenz.

Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben uns aus diesem Grund gegen die Gesetzesänderung der Koalition ausgesprochen (BT-Drs.20/7346, 20/8828, 20/8892, 20/1322, 20/288, 20/8863) und einen eigenen Entschließungsantrag (BT-Drs. 20/8892) eingebracht, der alle kritischen Punkte beinhaltet. Wir wollen Transparenz, die für alle gleichermaßen gültig ist und nicht einzelne Lobbygruppen bevorzugt.  

Mit freundlichen Grüßen

Christoph de Vries, MdB

Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

christoph.devries@bundestag.de

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