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Christof Rasche
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Frage von Frank S. •

Ausgrenzung von Kindern in Sport- und Freizeitbereich durch 2G - Wann wird die Corona-Schutzverordnung wieder entschärft ?

Sehr geehrter Herr Rasche,
für meinen 17-jährigen Sohn fühlt sich der gegenwärtige Zustand erneut wie ein Lockdown an. Ich habe ihn vor kurzem in einem Fitness- und Gesundheits-Zentrum angemeldet, das er nun nicht mehr besuchen darf, ohne geimpft zu sein. Er besucht die Schule und wird mehrmals die Woche getestet.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.,

ich danke Ihnen für Ihre Frage. Leider hat mich diese zeitversetzt erreicht.

Bereits im Dezember 2021 und Januar 2022 habe ich die Regelung für den Sportbereich kritisiert und entsprechende Lockerungen gefordert. Dies ist in vielen Bereichen in Nordrhein-Westfalen inzwischen auch erfolgt.

Zudem habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass 16- bis 17-Jährige immunisierten Personen gleichgestellt werden und sie damit sportlichen, musikalischen oder schauspielerischen Aktivitäten nachgehen können.

Ich begrüße, dass die neue Bundesregierung unter Beteiligung der FDP mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes alle weitgehenden Maßnahmen auslaufen lässt.

Mit der aktuellen Änderung der Corona-Schutzverordnung gilt bis zum 2. April 2022 in NRW beim Besuch von Fitnessstudios für Erwachsene noch die 3G-Regelung.

Mit freundlichen Grüßen

Christof Rasche

 

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