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Christof Rasche
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Frage von Eric J. •

Wie sollte mit Waffen umgegangen werden, für die man KEINE Waffenbesitzkarte benötigt?

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Vielen Dank für Ihre Frage! Waffen, für die keine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich ist, sind bspw. Schreckschuss- oder Signalwaffen. Gegenwärtig benötigt man für den Erwerb und Besitz dieser Waffen einen "Kleinen Waffenschein" für den u.a. die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit nachgewiesen werden muss. Als Freie Demokraten wollen wir ein Waffenrecht mit Augenmaß, das insbesondere Sportschützen und Jäger nicht unnötig belastet. Verschärfungen des Waffenrechts, die mit einem Generalverdacht oder neuer, überbordender Bürokratie einhergehen, lehnen wir ab. 

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