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Christine Lambrecht
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Frage von Doris R. •

Frage an Christine Lambrecht von Doris R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lambrecht, MdB,

Sie planen, § 6 des Grundgesetzes durch eine Ergänzung zu Kinderrechten zu erweitern. Warum? Es besteht keine rechtliche Verpflichtung dazu. Die Grundrechte des Grundgesetzes stehen auch Kindern zu. Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundrechte zudem kinderspezifisch ausgestaltet. Eine inhaltliche Schutzlücke des Grundgesetzes mit Blick auf Kinder besteht also nicht.
Nach geltender Rechtslage darf sich der Staat in die Erziehung und Sorge für die Kinder nur ausnahmsweise einmischen, falls das Wohl der Kinder gefährdet ist, weil die in erster Linie verantwortliche Eltern ihren Pflichten nicht nachkommen. Je nachdem, welche Regelung Sie zu Kinderrechten treffen,könnte dies den Rahmen für staatliche Wächtermaßnahmen erweitern. Aus meiner Sicht riskiert man Verschiebungen in dem verfassungsrechtlich gut austarierten Dreiecksverhältnis von Kinderrechten,Elternrechten und staatlichen Befugnissen. In wieweit werden aus Ihrer Sicht Elternrechte durch die Aufnahme der Kinderrechte geschwächt?

Vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage!

Freundliche Grüße,
D. R.

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Antwort ausstehend von Christine Lambrecht
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