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Frage von Christian U. •

Frage an Christine Lambrecht von Christian U. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Lambrecht!

Laut einem Pressebericht der "Süddeutschen Zeitung" würde es bei dem Gesetzentwurf zum Sexualrecht, der am 13.12. in die letzte Beratung kommt, nach Ihrer Meinung um "Prostitution" gehen, nicht um nicht-kriminalisierungswürdige Handlungen insbesondere zwischen jugendlichen Personen. Hiermit frage ich Sie:

A) Was hat es mit Bekämpfung von Prostitution o.ä. zu tun, wenn erotische, nicht pornographische und selbstgemachte Fotos von 17 1/2jährigen mit Fotos von Vergewaltigungen von Kleinkindern gleichgesetzt werden?

B) warum ist die Bundesregierung nicht auf die Kritik der Sachverständigen und meiner Kollegen in der FDP-Fraktion eingegangen, das die Bestimmungen zu den “Gegenleistungen” eben keine geldlichen oder sachlichen Gegenleistungen umfassen, sondern ein obskuren, allgemeingültigen Begriff, der selbst Liebe als Gegenleistung klassifiziert und

C) Oder darf ich mir es so vorstellen, dass die Bundesregierung die obskuren Ideen der angehörten Staatsanwälte unterstützt, dass diese schon selber entscheiden was gute und was schlechte Pornographie sei (wurde in der Expertenanhörung so geäußert!) und sich damit Legislativbefugnisse aneignen wollen?

Mit freundlichen, liberalen Grüßen
Christian Unger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Unger,

vielen Dank für Ihre Frage vom 10.12.2007.

Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen bleiben grundsätzlich straflos - wie heute schon. Mit dieser Klarstellung hat Bundesjustizministerin Zypries auf unzutreffende Äußerungen der letzten Woche im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz der Bundesregierung zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern reagiert, der Anfang nächsten Jahres vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll.

„Der Gesetzentwurf stellt nicht unter Strafe, wenn zwei Jugendliche eine sexuelle Beziehung miteinander haben. Daher sind andere Aussagen von Oppositionspolitikern in den Medien falsch. Kein Jugendlicher muss befürchten bestraft zu werden, wenn er einen anderen ins Kino einlädt und hofft, dass es zum Austausch von Zärtlichkeiten oder sexuellen Berührungen kommt“, erklärte Brigitte Zypries. Mit dem Gesetzentwurf folgt die Bundesregierung ihrer europarechtlichen Pflicht, die Vorgaben eines Rahmenbeschlusses der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen.

Der Rahmenbeschluss hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution zu schützen. Deshalb muss die Vornahme sexueller Handlungen mit einem Kind, also mit einer Person unter 18 Jahren, unter Strafe gestellt werden, wenn dafür Geld oder sonstige Gegenleistungen geboten werden. Bislang wurde eine Person über achtzehn bestraft, wenn sie an einer Person unter sechzehn sexuelle Handlungen vorgenommen und dafür bezahlt hat. Künftig wird – aufgrund der europarechtlichen Vorgaben - das Schutzalter für Opfer von sechzehn auf achtzehn angehoben. Gleichzeitig verlangt der Rahmenbeschluss, dass der Täterkreis auch auf Personen unter achtzehn ausgedehnt wird. „Schutzzweck unseres Gesetzes ist es, ein Abgleiten von Kindern und Jugendlichen in die Prostitution verhindern. Es ist absurd, wenn behauptet wird, dass ein geschenktes Kaugummi oder ein Kinobesuch sexuelle Beziehungen zwischen Jugendlichen strafbar machen. Es ist verantwortungslos, unsere redlichen Bemühungen, Kinder vor Prostitution zu schützen, durch gezielte Falschinformationen zu diskreditieren“, betonte Zypries.

Mit dem Gesetz soll ein sexueller Missbrauch von Jugendlichen und die Gefahr der Prostitution von Kindern und Jugendlichen vermieden werden. Nach diesem Sinn und Zweck müssen die Strafverfolgungsbehörden die gesetzlichen Regelungen auslegen und anwenden. So versteht es sich von selbst, dass einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen nach einer Kinoeinladung nicht vom Gesetz erfasst werden. Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist vielmehr, dass die sexuellen Handlungen tatsächlich als Gegenleistung für das Entgelt erfolgen. Der Eingeladene muss also die sexuellen Kontakte nur deshalb zulassen, weil er dafür Geld oder einen sonstigen Vorteil bekommt.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht, MdB