Frage an Christine Lambrecht von Horst M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Justizminister,
wenn ein Beamter, speziell sogar ein Staatsanwalt, von Straftaten erfährt, muß er diese verfolgen oder durch Kollegen verfolgen lassen? Oder, allgemeiner gefragt, wenn Beamte von Straftaten erfahren, müssen die diese zur Anzeige und Verfolgung bringen?
Viele Grüße
H. M.
Weitere Fragen an Christine Lambrecht

Problematisch halte ich eine staatlich verordnete Einschränkung

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(...) Bitte haben Sie Verständnis, dass die weltweite Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus, bei der es sich um eine Pandemie handelt, unser Land vor eine gewaltige Herausforderungen stellt. (...)

(...) Diese Befugnisse obliegen - unbeschadet deren zu wahrender Unabhängigkeit - dem Justizministerium des betreffenden Bundeslandes als oberste Aufsichtsbehörde. Auf Grund der föderalen Ausprägung der Bundesrepublik Deutschland kann das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz darüber hinaus auch nicht gegenüber den oberste Aufsichtsbehörde eines Bundeslandes „übergeordnet“ tätig werden. (...)