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Frage von Werner R. •

Frage an Christine Lambrecht von Werner R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie denken Sie über das Folgende?

Im Zweifel für den Angeklagten? - Rechtsstaat oder Bananenrepublik ? -

Mit dem Urteil i. S. Kachelmann hat der Rechtsstaat gesiegt. Auch wenn dies nicht von Jedermann/jeder Frau vielleicht so empfunden wird. Aber im Strafprozess muss das Prinzip "in dubio pro reo" oder "im Zweifel für den Angeklagten" unbedingt ohne jegliche Ausnahme eingehalten werden - sonst geht der Rechtsstaat "vor die Hunde". Wenn der Staatsanwaltschaft ohne Beweise vom Gericht alles abgenommen wird oder das Gericht mit dem Staatsanwalt und dem Verteidiger zwecks rascher, beschleunigter und damit wirtschaftlicher Abwicklung in einer "Verständigung?" dem Angeklagten eine Zustimmung zu einer "Rabattgewährung" abgerungen wird, obwohl dieser sich keiner Schuld bewusst ist, dann muss man sich mit Grausen vom Rechtsstaat abwenden. Der größte Fehler im Strafverfahren ist es einen örtlichen Verteidiger zu beauftragen, der mehr Interesse an der weiteren vertrauensvollen Zusammenarbeit mit seinen "Juristen-Kollegen" und dem schnellen Beenden des Auftrags und der Honorareinnahme hat, als an einem Freispruch seines Mandanten. Ich nenne dies "Parteiverrat"!
Man sollte nicht glauben, wie oft unbedarfte Angeklagte so "abgeurteilt" werden. Wenn man bösartig wäre, könnte man an eine "kriminelle Vereinigung der werten 3 Juristen" denken?
Ich möchte nicht ausschließen, dass ohne den Wechsel des Verteidigers und das große Interesse der Öffentlichkeit hier auch so ein Ergebnis herausgekommen wäre.
Als Zeuge, der von der Unschuld des Angeklagten überzeugt war, habe ich es erlebt, wie in erster Instanz der "Kuhhandel" mit "Nötigung?" des Angeklagten stattfand - ohne Hinzuziehung der Entlastungszeugen! - und in der Berufung dem Angeklagten der "Deal" dann vorgehalten wurde.

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Antwort ausstehend von Christine Lambrecht
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