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Frage von Bernd W. •

Frage an Christine Lambrecht von Bernd W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Fr. Lambrecht,

ihr Beantwortung der Frage von Hr. Thomas Bauer hat mich einigermaßen entsetzt. Sie heben hier darauf ab, das erst wenn Netzbetreiber eine Seite mit kinderpornografischem Inahlt nicht freiwillig löschen, diese mit dem Stoppschild ("gesperrt") versehen wird. Meines Wissens nach ist aber das Anbieten von solchen Seiten in Deutschland strafbar! Wie kann man in diesem Zusammenhang also von einer Freiwilligkeit sprechen?

Daher in diesem Zusammenahng die Frage an Sie, ob sie dies wirklich so meinen wie Sie es als Antwort geschrieben haben, daß mit diesem Gesetzt der Zugang zu Seiten mit strafrechtlichen kinderpornografischen Inhalt nur gesperrt wird, wenn der Betreiber nicht freiwillig seine strafbare Handlung einstellt??

Darüber hinaus kommen Sie auf die Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit zu sprechen. Dies sind Rechte, die eigentlich nur durch die Justiz eingeschränkt werden kann. Mit welcher Begründung verzichtet daher die SPD auf die richterliche Kontrolle dieser Sperrungen mit allen sich daraus ergebenden Vorteilen von Öffentlichkeit, Transparenz und Rechtssicherheit für davon Betroffene incl. der Möglichkeit sich dagegen vor einem Gericht zu verantworten bzw zu wehren?

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Wiesenthal

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wiesenthal,

vielen Dank für Ihre Frage vom 24.6.2009. Ich denke nach wie vor, dass wir mit dem Gesetz einen wichtigen Beitrag leisten, um die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet besser als heute zu bekämpfen. Mit dem Grundsatz "Löschen vor Sperren" haben wir eine rechtsstaatlich klare Regelung durchgesetzt: Zuerst muss alles getan werden, dass kinderpornografische Internetseiten aus dem Netz gelöscht werden. Erst wenn das nicht möglich ist, wird es eine Sperrung der Seite geben. Die Regelung ist rein präventiv, transparent und bietet umfassende Rechtsschutzmöglichkeiten.

Zur weiteren Information verweise ich auf die Fragen und Antworten zu den Zugangssperren des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/volltextsuche , die umfassend auf das Thema eingehen.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht, MdB