Wie plant die Bundesregierung die Umsetzung der Riester-Reform in diesem Fall
Liebe Frau Stumpp, vielleicht können Sie mir und vielen anderen weiterhelfen und die Frage an die damit betrauten Kolleginnen und Kollegen weiterleiten:
- Die Bundesregierung plant die Reform der Riesterrente u.a. in der Form, dass ein bestehender Riester-Vertrag in ein neues Altersvorsorge-Produkt übertragen werden kann - super.
- Welche konkreten Vorstellungen bzw. Umsetzungen sind geplant, hinsichtlich der Höhe des zu übertragenden Kapitals. In Riester-Verträgen ist häufig eine Garantiesumme zum Auszahlungszeitpunkt genannt, die häufig HÖHER ist, als der aktuelle Wert (dies ist u.a. der Fall, wenn ein Vertrag in der Vergangenheit "gut" gelaufen ist und zu einem anderen Anbieter gewechselt wurde und in der Folge eine neg. Entwicklung der Anlage vorlag).
Dies betrifft derzeit eine Vielzahl von "alten" Riester-Verträgen.
Wurde daran gedacht, auch in solchen Fällen die - im Vertrag genannte - Garantiesumme dem Übertrag zugrunde zu legen?
Merci - Thomas D.

