Mit welchen Angaben zu Beruf oder Stand kandidierten Sie zum Landtag NRW und welchen Beruf oder welche Berufe üben Sie in der Zeit als Mitglied des Landtags aus?
Sehr geehrte Frau Kampmann,
in Wahrnehmung meiner staatsbürgerlichen Rechte bei der politischen Willensbildung des Volkes ergänze ich meine obige Doppelfrage und präzisiere deren zweiten Teil unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die den Beruf oder Stand und deren Angabe in Wahlvorschlägen und ihre Ausübung in der Zeit der Mitgliedschaft im Landtag betreffenden Rechtsvorschriften im Grundgesetz, in der Landesverfassung NRW, im Landeswahlgesetz, in der Landeswahlordnung und im Abgeordnetengesetz NRW mit den folgenden Fragestellungen:
Welchen Tätigkeiten gehen Sie in Ausübung Ihres Mandats als Mitglied des Landtags und in Bekleidung von den auf dieser Mitgliedschaft beruhenden Ämtern und neben Ihrem Mandat im Landtag nach und welche dieser und jener Tätigkeiten stellen für Sie berufliche oder geschäftliche Angelegenheiten dar? Gehören Sie als Mitglied des Landtags einem Stand oder auch mehreren Ständen an?
Mit freundlichen Grüßen
G. K.
Sehr geehrter Herr K.,
für die lange Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich zunächst um Entschuldigung.
Bei der Landtagswahl 2022 kandidierte ich unter den angegebenen Berufs- bzw. Standbezeichnungen „Dipl.-Verwaltungswirtin“ sowie „Mitglied des Landtages".
Im nordrheinwestfälischen Landtag bin ich seither Mitglied des Hauptausschusses und des Innenausschusses, in dem ich die Funktion der innenpolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag besetze. Darüber hinaus bin ich stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien sowie im Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume.
Die vollständigen veröffentlichungspflichtigen Angaben können auch auf der Seite des Landtags NRW eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Kampmann

