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Frage von Barbara U. •

Frage an Christina Kampmann von Barbara U. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Kampmann
Vielen Dank für die schnelle Antwort. ich habe noch eine weitere frage zu diesem Problem.
Es wird in letzter Zeit zunehmend darüber diskutiert, ob und wie man Personen die deutsche Staatsbürgerschaft (wieder) entziehen kann.
Warum werden bestehende Gesetze nicht angewandt?

§28 StAG besagt:
Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html

Ich kann mir kaum vorstellen, dass vom Verteidigungsministerium eine Zustimmung erfolgte, bei den Terrororganisationen aktiv mitzuwirken. Warum hindert man derartige Personen nicht an der Einreise und entzieht ihnen die deutschen Ausweispapiere?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Uduwerella,

Ihre Frage enthält eine Unterstellung, die ich nicht teile. Bestehende Gesetze werden angewandt. Die von Ihnen angeführte Regelung im Staatsangehörigkeitsrecht bezieht sich auf Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Der "IS - Islamische Staat" ist trotz dieser Bezeichnung im rechtlichen Sinne kein Staat und soll es auch nicht sein. Im Übrigen halte ich Ausbürgerungen und darauf läuft der Entzug der Staatsbürgerschaft hinaus, nicht für ein zielführendes Mittel.

Viele Grüße

Christina Kampmann

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