Für junge Familien sollen die Erstanschaffungen bei Familiengründung durch einen Ehe-Start-Kredit unterstützt werden. Der Ehe-Startkredit soll Deutschen im Sinne des Grundgesetzes gewährt werden sowie EU-Bürgern, die seit mindestens 20 Jahren in Deutschland leben. Mit jedem Kind wird ein Teil des Kredits erlassen.
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