Antwort 07.02.2025 von Christina Baum AfD
Ein Asylverfahren außerhalb der EU ist derart durchzuführen, dass ein Asylantrag bei der nächsten Botschaft des Nachbarlandes gestellt werden.

Ein Asylverfahren außerhalb der EU ist derart durchzuführen, dass ein Asylantrag bei der nächsten Botschaft des Nachbarlandes gestellt werden.
ich kandidiere für die Wahlkreis 68, den Landkreis Harz.
Selbstverständlich muss unsere Bundeswehr wieder besser ausgerüstet werden, allerdings ganz wichtig, nur für den Verteidigungsfall.
Meinen Hauptwohnsitz behalte ich in Baden-Württemberg, dass musste ich meinen noch schulpflichtigen Enkeln versprechen. Ich werde aber einen Zweitwohnsitz im Harz und ein Wahlkreisbüro im Harzkreis haben.