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Christian Moser
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Frage von Bettina K. •

Sehr geehrter Herr Moser! Werden Sie sich für die sofortige Aufnahme eines Prüfverfahrens der AfD auf Verfassungsfeindlichkeit aussprechen und einsetzen? Mit demokratischen Grüssen! Bettina Köhne

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Antwort von CSU

Ich bin nach wie vor skeptisch, was ein Verbotsverfahren angeht. Wenn ein solches Verbotsverfahren angestrengt wird, muss man es auch gewinnen können. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom Februar hat die Gewinnchancen jedoch nicht erhöht. Das Gericht hatte es dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt, die Partei als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Daher behandelt der Verfassungsschutz die AfD nun vorerst weiter als Verdachtsfall. Meine persönliche Einschätzung ist zwar klar: Bei der AfD haben wir es mit einer extremistischen Partei zu tun haben. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts erzeugt bei mir aber nicht den Eindruck, dass sich daraus dann eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für ein Verbotsverfahren ergeben könnte. Bis dahin müssen wir uns mit dieser Partei vor allem politisch auseinandersetzen. Wir müssen in unserer Arbeit noch viel stärker die Bereitschaft entwickeln, die AfD wegregieren zu wollen.

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